Braunkohlenplanung

Braunkohlen- und Sanierungsrahmenplanung

Mit der Braunkohlenplanung wird der Rahmen für die bergbauliche Inanspruchnahme gesetzt, und es werden Grundzüge entwickelt, wie den unvermeidlichen Eingriffen in den Lebensraum der betroffenen Menschen und den Eingriffen in Natur und Landschaft zu begegnen ist. Die Braunkohlenplanung ist in den Landesplanungsgesetzen der betroffenen Länder Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Sachsen rechtlich verankert. Dort werden u.a. Regelungen zur Abgrenzung von Braunkohlenplangebieten und zu den Inhalten der aufzustellenden Braunkohlenpläne getroffen.

Man unterscheidet im Freistaat Sachsen in Braunkohlen- und Sanierungsrahmenpläne. Die Braunkohlenpläne legen im Braunkohlenplangebiet Grundsätze und Ziele der Raumordnung für eine geordnete Braunkohlenplanung fest. Sie bestehen aus zeichnerischen und textlichen Darstellungen. Es müssen Angaben enthalten sein über Abbaugrenzen und Sicherheitslinien des Abbaus, Haldenflächen und deren Sicherheitsflächen, die Grundzüge der Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung und die anzustrebende funktionale Raumentwicklung im Rahmen der Rekultivierung des Plangebietes.

Übersicht der Gebiete

Blick vom Aussichtspunkt
bei Weißwasser/O.L. in den Tagebau Nochten

Überblick der Braunkohleplanung:

Tagebau Nochten

Tagebaus Nochten

Geschichte

Die Lagerstätte Nochten wurde bereits in den 1950er Jahren erkundet. Dabei wurden Kohlevorräte von insgesamt 1.400 Mio. t festgestellt, die für die Verwendung im VEB Gaskombinat Schwarze Pumpe und im Kraftwerk Boxberg geeignet waren. Ab 1960 begann durch den VEB Energiekombinat Schwarze Pumpe die Aufschlussentwässerung, 1968 konnte mit der Freilegung der Kohlenflöze begonnen werden. 1973 wurde südlich von Mühlrose der Kohleabbau aufgenommen, um das ab 1971 in Betrieb gehende Kraftwerk Boxberg versorgen zu können.

Wegen des Tagebaus wurden bisher die Ortslagen Tzschelln, Teilortslage Mühlrose und Teilortslage Nochten aufgegeben und zukünftig werden Teile von Trebendorf beansprucht. Der Ortsabbruch von Tzschelln erfolgte 1979. Die amtliche Umsiedlerzahl wird mit 195 Personen angegeben. Für die F 156 im Abschnitt Nochten-Weißwasser wurde eine Ersatztrasse (heute B 156) um den östlichen Teil des Abbaugebietes gebaut.

Das Kraftwerk Boxberg wurde mehrfach erweitert und war mit einer installierten Leistung von 3.500 MWel in den 1980-er Jahren das größte Braunkohlenkraftwerk der Welt. Zu seiner Versorgung diente zunächst ab 1971 für wenige Jahre der benachbarte Tagebau Lohsa.

Nach 1973 wurde der Großtagebau Nochten zum Hauptversorger des erweiterten Kraftwerks Boxberg und von 1976 bis 1992 lieferte auch der Tagebau Bärwalde sowie 1987 bis 1999 zusätzlich der Tagebau Reichwalde Kohle an das Großkraftwerk. Der Tagebau Nochten wurde 1990 aus dem VEB BKW Glückauf in die LAUBAG überführt und 2003 von der Vattenfall Europe Mining AG übernommen.Heutzutage sollen mit der in den Tagebauen von Nochten und Reichwalde (ab April 2010 wieder in Produktion)  gewonnenen Braunkohle insbesondere das Kraftwerk Boxberg beschickt werden, das nach Stilllegung veralteter Kraftwerksteile und Neubau eines 900 MWel -Kraftwerksblocks eine Bruttoleistung von 1.900 MWel aufweist und ab 2012 um einen Block mit 675 MWel erweitert ist.

Ende 2006 äußerte Vattenfall Europe Mining AG die Absicht, den im Braunkohlenplan 1994 zusätzlich zum laufenden Abbau als Vorranggebiet Braunkohlengewinnung gesicherten Lagerstättenteil in Anspruch zu nehmen. Das Braunkohlenverfahren bzw. erste Gesamtfortschreibung bezüglich dieses Abbaugebiets 2 wurde daraufhin vom Regionalen Planungsverband Oberlausitz-Niederschlesien im Einklang mit den energiepolitischen und landesplanerischen Vorgaben im Jahr 2007 aufgenommen. Mit der Erweiterung des Abbaugebietes war vorgesehen, die Orte Mühlrose, Mulkwitz, Rohne und die südlichen Teile von Schleife mit insgesamt ca. 1.640 Einwohnern umzusiedeln, außerdem sollten das Gewässer Struga sowie die Ortsverbindungsstraße Trebendorf–Schleife–Neustadt/Spree verlegt werden.

Aufgrund veränderter energiepolitischer und -wirtschaftlicher Rahmenbedingungen erklärte Ende März 2017 der jetzige Tagebau- und Kraftwerksbetreiber, die LEAG, dass zur Versorgung des Kraftwerks Boxberg zusätzlich zu Abbaugebiet 1 nur noch ein Teil des Abbaugebiets 2, das Teilfeld Mühlrose, erforderlich ist. Damit reduzieren sich die Umsiedlungen auf 200 Bewohner von Mühlrose, die o. g. Gewässer- und Straßenverlegungen werden nicht mehr notwendig. Schließlich ergibt sich aus dem verkleinerten Abbau auch eine geänderte Restlochkonfiguration (künftiger Restsee) und Bergbaufolgelandschaft. Nach Prüfung und Abstimmung mit den obersten Landesbehörden für Landesentwicklung sowie Wirtschaft und Energie beschloss der die Verbandsversammlung am 21. Juni 2017 eine Anpassung des Braunkohlenplans durch eine zweite Gesamtfortschreibung.

Mit der erneuten Fortschreibung des Braunkohlenplans Tagebau Nochten wird der raumplanerische Rahmen für die bergrechtliche Betriebsplanung (Teilfeld Mühlrose und rückwärtige Änderung der Bergbaufolgelandschaft) und die Gemeindeentwicklung (Bauleitplanung, Entwicklungskonzeptionen) abgesteckt, um über den verbindlichen Abbau hinaus das Teilfeld Mühlrose auszukohlen und im Plangebiet insgesamt die verschiedenen Raumnutzungen zu ordnen. Dies bringt Klarheit und Rechtssicherheit für Bergbautreibende, Bürger, Unternehmen und Kommunen. Als Folge des Abbaus wird Zug um Zug eine neue Kultur-, Natur- und Erholungslandschaft geschaffen, die sich an den bestehenden Strukturen orientiert und in anderen Bereichen des Tagebaus (z. B. Hermannsdorfer See, Schwerer Berg) bereits realisiert wird. Insofern enthält der Braunkohlenplan nicht nur Vorgaben für den Bergbau und die Folgelandschaft, sondern eröffnet eine langfristige Perspektive für die Region insgesamt und ihre Siedlungs-, Landschafts-, Wirtschafts- und Infrastrukturentwicklung.

Verfahrensstand

  • Aufstellungsbeschluss am 25.09.1992
  • Feststellung durch Satzung in der Verbandsversammlung am 26.11.1993
  • Genehmigung durch das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landesentwicklung am 07.02.1994
  • Eintritt der Verbindlichkeit am 17.05.1994
  • Außer Kraft getreten am 15.05.2014 (mit Eintritt der Verbindlichkeit der Fortschreibung des Braunkohlenplans Tagebau Nochten zum 15.05.2014)

Fortschreibung des Braunkohlenplans Tagebau Nochten

Gemäß § 7 Abs. 4 Satz 2 des Landesplanungsgesetzes ist ein Raumordnungsplan mit Begründung in das Internet einzustellen. Rechtsverbindlich ist die Ausfertigung der Fortschreibung des Braunkohlenplans Tagebau Nochten vom 17. April 2014.

Nachstehend können die entsprechenden Dokumente durch Anklicken auf die Grafiken geöffnet bzw. zum eigenen Gebrauch heruntergeladen werden. Eine darüber hinausgehende Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung des Regionalen Planungsverbandes Oberlausitz-Niederschlesien.

Zum Lesen der Dokumente ist ein Programm notwendig, welches PDF-Dateien anzeigen kann.

Verfahrensstand

  • Aufstellungsbeschluss am 24.10.2007
  • Freigabe des Vorentwurfs durch die Verbandsversammlung zur Beteiligung nach § 6 Abs. 1 SächsLPlG am 12.06.2008
  • Freigabe des geänderten Vorentwurfs durch die Verbandsversammlung zur Beteiligung nach § 6 Abs. 1 SächsLPlG am 16.12.2009
  • Abwägung der im Beteiligungsverfahren nach § 6 Abs. 1 SächsLPlG vorgebrachten Hinweise und Anregungen durch die Verbandsversammlung am 12.11.2010
  • Freigabe des Entwurfs durch die Verbandsversammlung zur Beteiligung nach § 10 Abs. 1 ROG i. V. m. § 6 Abs. 2 SächsLPlG am 04.10.2011
  • Beteiligungsverfahren gemäß § 10 Abs. 1 ROG i.V.m. § 6 Abs. 2 SächsLPlG vom 07.11.2011 bis 20.01.2012
  • Erörterung vom 11. bis 13.12.2012 in Schleife
  • Beschlussfassung über die im Rahmen des Beteiligungsverfahrens vorgebrachten Hinweise und Anregungen am 01.07.2013
  • Satzungsbeschluss am 01.10.2013
  • Genehmigung der Satzung durch die oberste Landesplanungs- und Raumordnungsbehörde (Sächsisches Staatsministerium des Innern) am 05.03.2014
  • Beschluss über den Beitritt zum Genehmigungsbescheid vom 02.04.2014
  • In Kraft getreten am 15.05.2014 (Öffentliche Bekanntmachung im Amtlicher Anzeiger Nr. 20 des Sächsischen Amtsblattes vom 15.05.2014, S. 276

Zweite Fortschreibung des Braunkohlenplans Tagebau Nochten

Verfahrensstand

  • Aufstellungsbeschluss am 22.06.2017
  • Freigabe des Vorentwurfs zur Beteiligung am 22.06.2017
  • Beteiligung nach § 6 Abs. 1 SächsLPlG vom 14.07.2017 bis 29.09.2017
  • Abwägung der eingegangenen Anregungen und Bedenken am 27.08.2018
  • Aktuell: Erarbeitung eines Entwurfs und Durchführung der Strategischen Umweltprüfung

Weitere Informationen zum Verfahren

Seit dem Inkrafttreten des gegenwärtig rechtsverbindlichen Braunkohlenplans Tagebau Nochten haben sich die energiepolitischen und -wirtschaftlichen Rahmenbedingungen deutlich geändert. In der Konsequenz legte das Bergbauunternehmen LEAG am 30. März 2017 ein Revierkonzept für die Lausitz vor, welches auch Veränderungen für den Tagebau Nochten beinhaltet. So soll das bislang gesicherte Abbaugebiet 2 bis auf das Sonderfeld Mühlrose reduziert werden. Damit bleiben die Ortslagen Klein-Trebendorf, Schleife südlich der Bahn, Rohne und Mulkwitz erhalten. Nach Abstimmung mit den für die Braunkohlengewinnung und -verstromung bzw. Landesentwicklung zuständigen Staatsministerien für Wirtschaft und Arbeit und des Inneren hat die Verbandsversammlung am 22. Juni 2017 beschlossen, den Braunkohlenplan Tagebau Nochten erneut fortzuschreiben.

Im Wesentlichen ergeben sich nach dem jetzigen Stand folgende neue Eckpunkte im Vergleich zum derzeitigen Braunkohlenplan:

  • zur Grenze des Abbaugebietes 1 bis Anschluss an das Sonderfeld Mühlrose soll wieder die für die Standsicherheit und den Immissionsschutz relevante Sicherheitslinie eingefügt werden,
  • das Sonderfeld Mühlrose soll mit Abbaugrenze und zugehöriger Sicherheitslinie festgelegt werden,
  • von den bislang geplanten sozialverträglichen Umsiedlungen ist lediglich die von Mühlrose weiterhin erforderlich,
  • die Straßenverbindung Trebendorf–Schleife–Neustadt/Spree wird nicht mehr bergbaulich in Anspruch genommen,
  • die Struga muss nicht mehr verlegt werden und
  • die Bergbaufolgelandschaft soll der neuen Abbau- und Restlochkonfiguration angepasst werden.

Um einen Entwurf mit Umweltbericht zu erstellen, wurde mit dem Fortschreibungsbeschluss eine erste Beteiligung der Träger öffentlicher Belange angestoßen. Grundlage dafür ist der bestehende Plan, welcher neben der neuen Abbaukonfiguration auf weitere räumliche, sachliche und rechtliche Erfordernisse zu prüfen und weiter zu entwickeln ist. Sobald nach Auswertung der Stellungnahmen Klarheit über die Art der Festlegungen des künftigen Braunkohlenplans besteht, kann der Untersuchungsrahmens für die Umweltprüfung (Scoping) bestimmt werden. Daran wird sich eine breite Beteiligung der o. g. Träger sowie der Öffentlichkeit anschließen.

Tagebau Reichwalde

Tagebaus Reichwald

Geschichte des Tagebaus Reichwalde

Der Großtagebau Reichwalde wurde im Jahre 1985 östlich von Boxberg mit der Beseitigung der Deckschichten durch den VEB BKW Glückauf aufgeschlossen. Insgesamt besteht der Tagebau aus dem Süd-, dem Nord- und Nordostfeld und der Kohlevorrat umfasste bei Beginn der Kohleförderung 1987 500 Mio. t Kohle. Zusammen mit den nur wenige Kilometer entfernten Großtagebauen Nochten und Bärwalde ergänzte er als jüngster Tagebau Reichwalde die Kohleversorgung des Großkraftwerkes Boxberg. Von 1990 bis 2003 gehörte der Betrieb zur LAUBAG, danach zur Vattenfall Europe Mining AG.

Eine Besonderheit der Lagerstätte Reichwalde ist die geringe Mächtigkeit der Deckschichten. Allerdings verlangt deren Freilegung die etappenweise Verlegung des Flusses Weißer Schöps sowie die Inanspruchnahme eines Teils der Lausitzer Dünenlandschaft.

Aufgrund des zeitweilig rückläufigen Kohlebedarfs im Kraftwerk Boxberg wurde Mitte 1999 der Abbau im Tagebau Reichwalde gestundet. Um ihn für eine Reaktivierung betriebsfähig zu halten, wurde lediglich die geotechnisch notwendige Feldentwässerung fortgeführt.

Mit der Erneuerung und Ergänzung der Kraftwerkskapazitäten am Standort Boxberg (2000 und 2010) hat sich der Kohlebedarf langfristig erhöht, so dass im Tagebau Reichwalde der Abbau im Südfeld im  April 2010 wieder aufgenommen werden musste. Die Kohlegewinnung soll bis in den Zeitraum 2045 fortgeführt werden.

Bis 1992 mussten dem Tagebau Reichwalde die Orte Mocholz, Zweibrücken, Viereichen und Teile von Altliebel weichen. Mocholz wurde 1993 abgebrochen. Die amtliche Umsiedlerzahl ist 50 Einwohner. Sie fanden zum größten Teil in Rietschen eine neue Heimat. Im Rahmen des Braunkohlenplanverfahrens Reichwalde wurde 1994 Hammerstadt aus dem Abbaugebiet ausgeschlossen. In naher Zukunft muss wegen der Weiterführung der Braunkohlengewinnung ein Teil des Truppenübungsplatzes Oberlausitz verlegt werden. Als Ersatzfläche dient ein rekultiviertes Areal im Tagebaugebiet Nochten. Nach 2030 wird auch die Verlegung der Bahnlinie Berlin-Görlitz im Abschnitt Haide-Rietschen notwendig.

Verfahrensschritte

  • Aufstellungsbeschluss am 25.09.1992
  • Feststellung durch Satzung in der Verbandsversammlung am 21.11.1993
  • Genehmigung durch das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landesentwicklung am 31.01.1994
  • Eintritt der Verbindlichkeit am 17.05.1994

Tagebau Welzow-Süd

Tagebau Welzow-Süd

Geschichte des Tagebaus Welzow-Süd

Das Braunkohlenfeld Welzow-Süd umfasst eine Fläche von insgesamt ca. 11.200 ha und erstreckt sich im Südwesten des Landkreises Spree-Neiße und im Ostteil des Landkreises Oberspreewald-Lausitz des Landes Brandenburg und ragt darüber hinaus im Bereich der Gemeinde Elsterheide, Landkreis Bautzen, in das Gebiet des Freistaates Sachsen hinein.

Der Lagerstättenkomplex setzt sich zusammen aus den Teilfeldern Welzow-Süd, Proschim und dem Flugplatzfeld. Der auf sächsischem Territorium liegende Abbaubereich umfasst nur 46 ha und ist dem Feld Proschim zuzuordnen. Der Abbau des Tagebaus Welzow-Süd begann 1959 durch den VEB Kombinat Schwarze Pumpe mit der Aufschlussentwässerung und ab 1966 konnte die Kohleförderung aufgenommen werden. Die Kohle war vornehmlich für die Verwendung im VEB Kombinat Schwarze Pumpe (später VEB Gaskombinat Schwarze Pumpe) bestimmt. Der Tagebau Welzow-Süd wurde am 29. Juni 1990 vom VEB BKW Welzow in die LAUBAG überführt und wird seit 2003 von der Vattenfall Europe Mining AG betrieben.

Im Jahr 1992 begann man gemäß dem Gesetz zur Einführung der Regionalplanung und der Braunkohlen- und Sanierungsplanung im Land Brandenburg (RegBkPlG) mit der Erarbeitung eines Braunkohlenplanes für den Tagebau Welzow. Auf Grund des langen Planungshorizonts wurde damals das Abbaufeld planerisch in zwei räumliche Teilabschnitte (TA) geteilt, wobei der räumlichen TA II die nahtlose Fortsetzung des räumlichen TA I darstellt.

Für den Tagebau Welzow-Süd, räumlicher TA I, liegt ein von der Landesregierung des Landes Brandenburg am 21. Juni 2004 bestätigter Braunkohlenplan vor. Dieser Braunkohlenplan sieht vor, dass bis spätestens 2015 in einem anschließenden Braunkohlenplanverfahren die Entscheidung über eine Weiterführung des Tagebaus in den räumlichen Teilabschnitt II zu treffen ist. Mit einer Kohlegewinnung im Teilabschnitt II könnten weitere 204 Mio. t für den Abbauzeitraum bis ca. 2042 zur Verwendung in den Kraftwerken und in der Brikettfabrik am Standort Schwarze Pumpe (Vattenfall Europe Generation AG) zur Verfügung stehen.

Im Jahr 2007 wurde im Land Brandenburg mit dem Planverfahren für den Teilabschnitt II begonnen. Mit dem Beschluss der Verbandsversammlung am 7. Mai 2009  zur Aufstellung eines Braunkohlenplanes für den sächsischen Teil wurde im Freistaat Sachsen das Planverfahren eröffnet. Verfahrensträger für den brandenburgischen Teil war die Gemeinsame Landesplanung der Länder Berlin und Brandenburg und für den sächsischen Teil der Regionale Planungsverband Oberlausitz-Niederschlesien. Beide Verfahren wurden zeitlich und inhaltlich miteinander abgestimmt.

Nach umfangreichen Beteiligungsverfahren in beiden Ländern unter Einbeziehung der Öffentlichkeit konnten beide Verfahren im Jahr 2014 abgeschlossen werden. Am 7. Juli 2014 beschloss die Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes den Braunkohlenplan als Satzung und legte ihn der Obersten Raumordnungs- und Landesplanungsbehörde zur Genehmigung vor. Mit Schreiben vom 30. März 2015 wurde durch das Sächsische Staatsministerium des Innern die Genehmigung erteilt. Die Verordnung des Landes Brandenburg zum Braunkohlenplan Welzow-Süd (brandenburgischer Teil) vom 21. August 2014 ist am 3. September 2014 in Kraft getreten.

Verfahrensstand

  • Aufstellungsbeschluss am 07.05.2009
  • Freigabe der Verbandsversammlung zur Beteiligung nach § 6 Abs. 1 SächsLPlG (a. F.) am 07.05.2009
  • Freigabe der Verbandsversammlung zur Beteiligung nach § 6 Abs. 2 SächsLPlG (a. F.) am 01.04.2011 / 28.07.2011
  • Beteiligungsverfahren gemäß § 6 Abs. 2 SächsLPlG (a. F.) vom 01.09.2011 bis 30.11.2011
  • Erörterung vom 11. bis 14.09.2012 in Cottbus
  • Satzungsbeschluss am 07.07.2014
  • Genehmigung der Satzung durch die oberste Landesplanungs- und Raumordnungsbehörde (Sächsisches Staatsministerium des Innern) am  30.03.2015
  • Beschluss über den Beitritt zum Genehmigungsbescheid vom 30.04.2015
  • In Kraft getreten am 16.07.2015 (öffentliche Bekanntmachung im Amtlicher Anzeiger Nr. 29 des Sächsischen Amtsblattes vom 16.07.2015, S. A383)

Hinweis zum länderübergreifenden Verfahren

Unter Beachtung der Planungshoheit beider Länder wurden zwei abgestimmte und koordinierte Braunkohlenplanverfahren mit integrierter Strategischer Umweltprüfung auf der Grundlage der §§ 12 bis 20 des Gesetzes zur Regional- und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung in Brandenburg bzw. gemäß § 4 Abs. 4 und 5 sowie § 6 und § 11 des Sächsischen Landesplanungsgesetzes im Freistaat Sachsen durchgeführt. Im Interesse einer engen Abstimmung und Verzahnung der beiden selbstständigen Planverfahren wurde am 6. Juli 2009 eine entsprechende Vereinbarung zwischen der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung Berlin und Brandenburg und dem Regionalen Planungsverband Oberlausitz-Niederschlesien geschlossen. Damit wurde dem in § 8 Abs. 2 und § 9 Abs. 3 ROG festgeschriebenen Gebot der Landes- bzw. Regionsgrenzen übergreifenden Abstimmung von Raumordnungsplänen entsprochen.

Kerstin Kynast

Braunkohlenplanung / Sanierungsrahmenplanung

03591 / 67966 153

kerstin.kynast@rpv-oberlausitz-niederschlesien.de

Thomas Brade

Braunkohlenplanung / Sanierungsrahmenplanung

03591 / 67966 142

thomas.brade@rpv-oberlausitz-niederschlesien.de

Hinweis:

Alle entsprechenden Dokumente können im Downloadbereich eingesehen werden!

Sanierungsrahmenpläne

Sanierungsrahmenpläne sind eine besondere Form der Braunkohlenpläne im Freistaat Sachsen, welche für jeden stillgelegten oder noch stillzulegenden Tagebau aufzustellen sind. Der Sanierungsrahmenplan enthält Festlegungen zu den Grundzügen der Wiedernutzbarmachung der Oberfläche, zu der anzustrebenden Landschaftsentwicklung sowie zur Wiederherstellung der Infrastruktur.

Mit der deutschen Einheit am 3. Oktober 1990 änderten sich die politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die ostdeutsche Braunkohlenindustrie grundlegend. Der Zusammenbruch der DDR-Wirtschaft, die Modernisierung aller Haushalte und die allgemeine Verfügbarkeit anderer Energieträger (insbesondere Erdöl und Erdgas) führten zu einem starken Absatzrückgang der heimischen Braunkohle. Kraftwerke, Veredlungsanlagen und Tagebaubetriebe erfüllten zudem nicht die bundesdeutschen Umweltstandards. Zahlreiche Tagebaue mussten stillgelegt werden. Die forcierte Entwicklung der Braunkohlenindustrie in der DDR war mit der Zerstörung des Lebensraumes der Menschen und mit erheblichen Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden. Ökologische und soziale Belange spielten eine untergeordnete Rolle. Beträchtliche, in einzelnen Tagebauen auf bis zu 20 Jahre geschätzte Rekultivierungsrückstände, Sand-und Staubauswehungen, ein gestörter Wasserhaushalt und Altlasten waren die Hinterlassenschaften des Braunkohlenbergbaus in der Lausitz. Hinzu kamen kilometerlange ungesicherte Tagebauböschungen sowie riesige ungesicherte Tagebaukippen, die eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellten. In dieser besonderen Situation und angesichts des Umfangs der notwendigen Sanierungsarbeiten und des allgemeinen öffentlichen Interesses mussten in transparenten, förmlichen Verfahren Braunkohlenpläne mit inhaltlichen Vorgaben für eine geordnete Sanierung erarbeitet und Konflikte aufgelöst werden. Dies wird in der Regional- und Sanierungsrahmenplanung im Freistaat Sachsen insbesondere über die kommunale Mitwirkung sichergestellt.

Überblick der Sanierungsrahmenpläne

Tagebau Bärwalde

Geschichte des Tagebaus Bärwalde

Südlich von Boxberg wurde der Tagebau Bärwalde durch den VEB BKW Glückauf aufgeschlossen. Die Aufschlussentwässerung begann 1971 und die Kohleförderung erfolgte ab 1976. Die geförderte Kohle kam sowohl zur Verstromung im Kraftwerk Boxberg als auch zur Veredelung ins Gaskombinat Schwarze Pumpe zum Einsatz. Der Rückgang des Rohkohlebedarfes ab 1990 führte im Jahre 1991 zur Stundung und erlaubte im Mai 1992 zur vorzeitigen Stilllegung des nunmehr zur LAUBAG gehörenden Tagebaus. Aus dem Tagebau Bärwalde wurden vom November 1976 bis zum März 1992 insgesamt ca. 185 Mio. t Rohbraunkohle gefördert und 683 Mio. m³ Abraum bewegt. Der Kohletransport zu den Abnehmern erfolgte im Zugbetrieb.

Die zwischen Uhyst an der Spree und Bärwalde gelegenen Ortschaften Merzdorf (amtliche Umsiedlerzahl: 182 Einwohner) und Schöpsdorf (55 Einwohner) wurden durch den Tagebau in den Jahren 1979/80 bzw. 1981 in Anspruch genommen. Als vorgezogene Maßnahmen zur geplanten Tagebauentwicklung in Richtung zur Ortslage Klitten wurden 1987/1988 einige Einzelgebäude (OT Jasua der Gemeinde Klitten mit 28 Einwohnern) vom Bergbau erworben und zum Teil abgerissen. Durch die vorzeitige Stilllegung des Tagebaues Bärwalde konnte die Überbaggerung der Ortschaft Klitten (ca. 1.500 Einwohner) vermieden werden.

Nach der Rekultivierung und Sanierung des Bergbaugebietes Bärwalde entsteht ein für Tourismus und Naherholung entwickelter 1.280 ha großer See. Die Flutung sollte bis 2010 abgeschlossen werden. Der verkehrsgünstig an der B 156 gelegene Bärwalder See hat neben der Freizeitfunktion auch die Aufgabe zur Niedrigwasserregulierung der Spree und wird dazu als Wasserspeicher mit einer Staulamelle von 2 Metern betrieben. Als Attraktion wurde 2007 am Nordufer bei Boxberg das Landschaftskunstbauwerk "das Ohr" errichtet. Das Bauwerk ermöglicht Freilufttheaterveranstaltungen und bietet mit seiner begehbaren Höhe von 18 m faszinierende Anblicke über den See und zum Lausitzer Bergland. Am westlichen Uferbereich wurde bereits vor 1990 auf der Innenkippe eine 211 ha große Landwirtschaftsfläche angelegt.

Verfahrensschritte

  • Aufstellungsbeschluss am 25.09.1992
  • erneuter Aufstellungsbeschluss am 09.08.1995
  • Feststellung durch Satzung in der Verbandsversammlung am 19.09.1996
  • Genehmigung durch das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landesentwicklung am 04.02.1998
  • Eintritt der Verbindlichkeit am 26.02.1999

Teilfortschreibung des Braunkohlenplans als Sanierungsrahmenplan für den stillgelegten Tagebau Bärwalde zur Festlegung der Grenze des Bereichs mit Originärausweisungen des Sanierungsrahmenplans

Verfahrensschritte

  • Aufstellungsbeschluss und Freigabe des Vorentwurfs zur Beteiligung nach § 6 Abs. 1 SächsLPlG (a. F.) am 22.06.2017
  • Abwägung der eingegangenen Anregungen und Hinweise zum Vorentwurf und Freigabe des Entwurfs zur Beteiligung nach § 9 ROG (n. F.) i. V. m. § 6 SächsLPlG (n. F.) am 06.12.2019
  • Beteiligungsverfahren gemäß § 9 ROG (n. F.) i. V. m. § 6 SächsLPlG (n. F.) vom 02.03.2020 bis 02.06.2020 (zum 23.04.2020 aufgehoben)
  • Beteiligungsverfahren gemäß § 9 ROG (n. F.) i. V. m. § 6 SächsLPlG (n. F.) vom 03.07.2020 bis 02.10.2020
  • Beschlussfassung über die Abwägung der im Rahmen des Beteiligungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen am 23.09.2021
  • Beschlussfassung über die Freigabe der geänderten Teile des Planentwurfes zur erneuten Beteiligung nach § 9 Abs. 3 ROG am 31.03.2022
  • Beteiligungsverfahren zu den geänderten Teilen des Planentwurfes nach § 9 Abs. 3 ROG vom 01.07.2022 bis 29.07.2022
  • Beschlussfassung über die Abwägung der im Beteiligungserfahren nach § 9 Abs. 3 ROG eingegangenen Stellungnahmen am 24.10.2022
  • Satzungsbeschluss gemäß § 7 Abs. 2 SächsLPlG am 15.12.2022
  • Genehmigung durch das Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung durch Bescheid vom 22.08.2023
  • In-Krafttreten am 19.10.2023 (Öffentliche Bekanntmachung im Amtlichen Anzeiger Nr. 42 des Sächsischen Amtsblattes vom 19.10.2023)

 

Tagebau Berzdorf

Geschichte des Tagebaus Berzdorf

Bergmännische Tätigkeiten im Gebiet des heutigen Tagebaues Berzdorf können bis in das 18. Jahrhundert zurückverfolgt werden. Um 1839 gab es eine Braunkohlengräberei in Schönau auf dem Eigen und von 1841 sind die Berzdorfer Gruben bekannt. Ab 1873 bestand bei Berzdorf ein Tiefbau. Um 1900 hatte das Berzdorfer Bergwerk eine Jahresförderung in der Größenordnung von 10.000 bis 15.000 t. Die Rohkohle wurde meist zu „Kohlenziegeln“ oder Nasspresssteinen verarbeitet.

Von 1917 bis 1924 wurde das Bergwerk vom Tiefbau zum Tagebau umgestellt. Die Kohleförderung blieb dabei im geringen Rahmen.

In den 1950er Jahren erfolgte die Entwicklung des Braunkohlenfeldes zu einem modernen Großtagebau (VEB BKW Oberlausitz). Damit im Zusammenhang zu sehen ist der Auf- und Ausbau des Kraftwerkes (1958-1977) Hagenwerder, dessen Versorgung mit Braunkohle Hauptaufgabe des Tagebaues Berzdorf war. Daneben wurden jahrelang im Bahntransport Kohleganzzüge nach Pirna abgefahren.

Der Tagebaubetrieb hatte die Inanspruchnahme folgender Orte zur Folge:
- Berzdorf a. d. Eigen (1957-1970, Ortsabbruch 1969/70, amtliche Umsiedlerzahl: 400 Personen)
- Neuberzdorf (1988-1991, Ortsabbruch 1989/90, amtliche Umsiedlerzahl: 185 Personen)
- Deutsch-Ossig (1986-1992, Ortsabbruch 1990/92, amtliche Umsiedlerzahl: 627 Personen)

Der Tagebau Berzdorf erreichte im Jahre 1985 seine maximale Jahresförderleistung von 16,5 Mio. t Kohle. Seit Aufnahme der Kohleförderung im Jahre 1946 bis zum Jahr 1994 wurden ca. 318 Mio. t Rohbraunkohle gefördert und ca. 680 Mio. m³ Abraum bewegt. Von 1988 bis 1993 wurden Abraummassen für die Aufschüttung der Außenhalde "Neuberzdorfer Höhe" verwendet.

Mit der etappenweisen Stilllegung des Großkraftwerkes Hagenwerder (Hagenwerder I - 1991, Hagenwerder II - 1996) verringerte sich die Bedeutung des Tagebaues Berzdorf. Die Stilllegung von Hagenwerder bedingte die Einstellung der Kohleförderung zum 28. Dezember 1997. In der Lagerstätte verblieb ein Restvorrat von ca. 16 Mio. t.

Die Sanierungsarbeiten erfolgten durch die LMBV mbH führten zu einem großen Tourismus- und Naherholungsgebiet am neu entstandenen Berzdorfer See. Die Flutung des Berzdorfer Sees soll 2010 abgeschlossen sein.

Verfahrensschritte

  • Aufstellungsbeschluss am 25.09.1992
  • erneuter Aufstellungsbeschluss am 29.03.1995
  • Feststellung durch Satzung in der Verbandsversammlung am 19.09.1996
  • Genehmigung durch das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landesentwicklung am 30.04.1998
  • Eintritt der Verbindlichkeit am 26.02.1999

Teilfortschreibung gemäß § 6 Abs. 5 SächsLPlG bezüglich des Vorranggebietes Windenergieanlagen (Ziel 30)

Verfahrensschritte

  • Aufstellungsbeschluss am 16.04.2003
  • Billigung des Entwurfes und Freigabe zur öffentlichen Anhörung am 08.10.2003
  • Satzungsbeschluss am 09.06.2004
  • Genehmigung durch das Sächsische Staatsministerium des Innern am 17.08.2004
  • In Kraft getreten am 07.10.2004

Teilfortschreibung des Braunkohlenplans als Sanierungsrahmenplan für den stillgelegten Tagebau Berzdorf zur Festlegung der Grenze des Bereichs mit Originärausweisungen des Sanierungsrahmenplans

Verfahrensschritte

  • Aufstellungsbeschluss und Freigabe des Vorentwurfs zur Beteiligung nach § 6 Abs. 1 SächsLPlG (a. F.) am 22.06.2017
  • Abwägung der eingegangenen Anregungen und Hinweise zum Vorentwurf und Freigabe des Entwurfs zur Beteiligung nach § 9 ROG (n. F.) i. V. m. § 6 SächsLPlG (n. F.) am 06.12.2019
  • Beteiligungsverfahren gemäß § 9 ROG (n. F.) i. V. m. § 6 SächsLPlG (n. F.) vom 02.03.2020 bis 02.06.2020 (zum 23.04.2020 aufgehoben)
  • Beteiligungsverfahren gemäß § 9 ROG (n. F.) i. V. m. § 6 SächsLPlG (n. F.) vom 03.07.2020 bis 02.10.2020
  • Beschlussfassung über die Abwägung der im Rahmen des Beteiligungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen am 23.09.2021
  • Beschlussfassung über die Freigabe der geänderten Teile des Planentwurfes zur erneuten Beteiligung nach § 9 Abs. 3 ROG am 31.03.2022
  • Beteiligungsverfahren zu den geänderten Teilen des Planentwurfes nach § 9 Abs. 3 ROG vom 01.07.2022 bis 29.07.2022
  • Beschlussfassung über die Abwägung der im Beteiligungserfahren nach § 9 Abs. 3 ROG eingegangenen Stellungnahmen am 24.10.2022
  • Satzungsbeschluss gemäß § 7 Abs. 2 SächsLPlG am 15.12.2022
  • Genehmigung durch das Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung durch Bescheid vom 22.08.2023
  • In-Krafttreten am 19.10.2023 (Öffentliche Bekanntmachung im Amtlichen Anzeiger Nr. 42 des Sächsischen Amtsblattes vom 19.10.2023)

Tagebau Burghammer

Geschichte des Tagebaus Burghammer

Die Braunkohlenlagerstätte Burghammer wurde als östlichster Ausläufer der Lagerstätte Spreetal für die Bekohlung des VEB Kombinat Schwarze Pumpe erschlossen. Erkundungsarbeiten hatten hochwertige, für den Veredlungsbetrieb in Schwarze Pumpe geeignete Braunkohle nachgewiesen. Die Braunkohlengewinnung im Tagebau Burghammer erfolgte durch den VEB Kombinat Schwarze Pumpe in den Jahren von 1963 bis zur vollständigen Auskohlung 1973. Die geförderte Rohbraunkohle (ca. 71 Mio. t) diente aufgrund ihres relativ geringen Aschegehaltes überwiegend der Koks- und Brikettproduktion am Veredlungsstandort Schwarze Pumpe.

Die Einrichtung des Tagebaus begann mit der Gebirgsentwässerung (1937-1967) und der Aufschlussbaggerung (1959-1962). 1963 bis 1973 erfolgte die Kohleförderung (71 Mio. t) aus der relativ kleinen Lagerstätte. Die aus dem Abraum des Tagebaues angelegte Halde sowie die Absetzerkippe im Osten des entstandenen Restloches wurden teilweise bereits in den 1970er Jahren aufgeforstet. Mit steigendem Wasserstand in der Kippe erhöhte sich die Gefahr von Rutschungen an der Ostböschung des Restsees. So ereignete sich im Juni 1996 eine gewaltige Rutschung, bei der 35 ha Kippenwald verloren gingen und sich die Restlochkontur wesentlich veränderte. Von 1976 bis 1998 wurden Kraftwerksaschen und Eisenhydroxidschlämme eingespült. Die von der LMBV mbH durchgeführte Sanierung des Bergbauareals hatte die Ausbildung eines Landschaftssees (2007 Flutungsabschluss) zum Ziel. Der entstandene Bergbausee erhielt den Namen Bernstein See.

Verfahrensschritte

  • Aufstellungsbeschluss am 23.02.1995
  • Feststellung durch Satzung in der Verbandsversammlung am 06.07.2000
  • Genehmigung durch das Sächsische Staatsministerium des Innern am 02.05.2001
  • Eintritt der Verbindlichkeit am 21.09.2001

Teilfortschreibung des Braunkohlenplans als Sanierungsrahmenplan für den stillgelegten Tagebau Burghammer zur Festlegung der Grenze des Bereichs mit Originärausweisungen des Sanierungsrahmenplans

Verfahrensschritte

  • Aufstellungsbeschluss und Freigabe des Vorentwurfs zur Beteiligung nach § 6 Abs. 1 SächsLPlG (a. F.) am 22.06.2017
  • Abwägung der eingegangenen Anregungen und Hinweise zum Vorentwurf und Freigabe des Entwurfs zur Beteiligung nach § 9 ROG (n. F.) i. V. m. § 6 SächsLPlG (n. F.) am 06.12.2019
  • Beteiligungsverfahren gemäß § 9 ROG (n. F.) i. V. m. § 6 SächsLPlG (n. F.) vom 02.03.2020 bis 02.06.2020 (zum 23.04.2020 aufgehoben)
  • Beteiligungsverfahren gemäß § 9 ROG (n. F.) i. V. m. § 6 SächsLPlG (n. F.) vom 03.07.2020 bis 02.10.2020
  • Beschlussfassung über die Abwägung der im Rahmen des Beteiligungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen am 23.09.2021
  • Beschlussfassung über die Freigabe der geänderten Teile des Planentwurfes zur erneuten Beteiligung nach § 9 Abs. 3 ROG am 31.03.2022
  • Beteiligungsverfahren zu den geänderten Teilen des Planentwurfes nach § 9 Abs. 3 ROG vom 01.07.2022 bis 29.07.2022
  • Beschlussfassung über die Abwägung der im Beteiligungserfahren nach § 9 Abs. 3 ROG eingegangenen Stellungnahmen am 24.10.2022
  • Satzungsbeschluss gemäß § 7 Abs. 2 SächsLPlG am 15.12.2022
  • Genehmigung durch das Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung durch Bescheid vom 22.08.2023
  • In-Krafttreten am 19.10.2023 (Öffentliche Bekanntmachung im Amtlichen Anzeiger Nr. 42 des Sächsischen Amtsblattes vom 19.10.2023)

Tagebau Heide (sächsischer Teil)

Geschichte des Tagebaus Heide

Die bergbauliche Tätigkeit begann durch die F. C. Th. Heye Braunkohlewerke, Annahütte N.L., im Jahre 1909 mit dem Aufschluss der Grube „Heye III“ bei Wiednitz. Im Zeitraum von 1912 bis 1937 wurden in der Lagerstätte Heide aus den Tagebauen I bis IV Kohle gefördert. Aus dem Tagebau V wurde von 1935 bis 1940 Kohle gewonnen, danach folgte der Abbau im 500 m nördlich gelegenen Tagebau VI. Die Kohleförderung ging in die Brikettfabrik Heye, Wiednitz (später Brikettfabrik Heide).

Im Jahre 1949 erhielt die Grube Heye die Bezeichnung Tagebau Heide. Der Abbau im Tagebau VI erfolgte in den vor allem durch höhere Deckgebirgsmächtigkeiten gekennzeichneten Baufeldern 1 bis 6. Die jährliche Kohleförderung des Tagebaues lag in der Größenordnung von 0,5 bis 0,7 Mio. t/a, ab Anfang der 1960er-Jahre erhöhte sich die Kohleförderung auf ca. 1 Mio. t/a. Der Hauptabnehmer der geförderten Kohle war die Brikettfabrik Heide. Mit der vorzeitigen Schließung 1968 verblieb das ursprünglich zur Verfüllung vorgesehene Baufeld 5 als Restloch, das als Restloch Heide V ab 1971 für die Einspülung von Rotschlamm aus dem Lautawerk genutzt wurde.

Als Folge der Tagebauentwicklung entstanden neben dem Restsee Heide V mit einer Wasserfläche von 40 ha (davon 14 ha auf brandenburgischen und 26 ha auf sächsischem Gebiet) der Restsee Heide VI mit einer Wasserfläche von 103 ha (davon 67,7 ha im Land Brandenburg und 35,3 ha im Freistaat Sachsen). Zwischen beiden Restseen wurde ein Trenndamm aufgeschüttet. In das aus dem Anfangsbereich des Tagebaues III verbliebene Restloch Heide VII erfolgte über viele Jahre die Verspülung von Kohletrübe und Kraftwerksasche aus der Brikettfabrik Heide. Ein weiteres kleines wassergefülltes Restloch befindet sich im Bereich der Endstellung des verkippten Tagebaues V.

Mit der Einstellung der bergbaulichen Wasserhebung im Jahre 1969 begann der Grundwasserwiederanstieg sowie die Auffüllung der Tagebaurestlöcher.

Verfahrensschritte

  • Aufstellungsbeschluss am 22.05.1997
  • Feststellung durch Satzung in der Verbandsversammlung am 21.06.2001
  • Genehmigung durch das Sächsische Staatsministerium des Innern am 21.05.2002
  • Eintritt der Verbindlichkeit am 26.09.2002

Teilfortschreibung des Braunkohlenplans als Sanierungsrahmenplan für den stillgelegten Tagebau Heide (sächsischer Teil) zur Festlegung der Grenze des Bereichs mit Originärausweisungen des Sanierungsrahmenplans

Verfahrensschritte

  • Aufstellungsbeschluss und Freigabe des Vorentwurfs zur Beteiligung nach § 6 Abs. 1 SächsLPlG (a. F.) am 22.06.2017
  • Abwägung der eingegangenen Anregungen und Hinweise zum Vorentwurf und Freigabe des Entwurfs zur Beteiligung nach § 9 ROG (n. F.) i. V. m. § 6 SächsLPlG (n. F.) am 06.12.2019
  • Beteiligungsverfahren gemäß § 9 ROG (n. F.) i. V. m. § 6 SächsLPlG (n. F.) vom 02.03.2020 bis 02.06.2020 (zum 23.04.2020 aufgehoben)
  • Beteiligungsverfahren gemäß § 9 ROG (n. F.) i. V. m. § 6 SächsLPlG (n. F.) vom 03.07.2020 bis 02.10.2020
  • Beschlussfassung über die Abwägung der im Rahmen des Beteiligungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen am 23.09.2021
  • Beschlussfassung über die Freigabe der geänderten Teile des Planentwurfes zur erneuten Beteiligung nach § 9 Abs. 3 ROG am 31.03.2022
  • Beteiligungsverfahren zu den geänderten Teilen des Planentwurfes nach § 9 Abs. 3 ROG vom 01.07.2022 bis 29.07.2022
  • Beschlussfassung über die Abwägung der im Beteiligungserfahren nach § 9 Abs. 3 ROG eingegangenen Stellungnahmen am 24.10.2022
  • Satzungsbeschluss gemäß § 7 Abs. 2 SächsLPlG am 15.12.2022
  • Genehmigung durch das Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung durch Bescheid vom 22.08.2023
  • In-Krafttreten am 19.10.2023 (Öffentliche Bekanntmachung im Amtlichen Anzeiger Nr. 42 des Sächsischen Amtsblattes vom 19.10.2023)

Tagebau Laubusch/Kortitzmühle

Geschichte des Tagebaus Laubusch/Kortitzmühle

Im Sommer 1914 begann die Ilse Bergbau AG südlich von Laubusch mit dem Aufschluss des Tagebaues „Erika“. Während des 1. Weltkrieges wurden die Arbeiten bis zum Jahre 1917 unterbrochen. Der Abbau begann im Schwenkbetrieb zwischen Nardt und dem jetzigen Ort Laubusch.  Die Außenhalde Nardt sowie drei im Raum Laubusch im Zeitraum von 1917-1919 angelegte Halden dienten zur Aufnahme des Aufschlussabraumes und führten zu prägnanten Reliefveränderungen in der flachen Landschaft. Nach 1925 verlagerte sich der Abbau bis zum Jahre 1940 in das nordöstliche Gebiet zwischen Nardt, Neuwiese und dem Dorf Laubusch. Ab 1928 erfolgte der erste Einsatz einer Abraumförderbrücke.

Im Tagebau wurde regelmäßig modernste Technik eingeführt. 1915 war dies der Zugbetrieb mit elektrischen Grubenlokomotiven und 1928 erstmals die Förderbrücke (F 30). Bereits 1916 wurde der Tagebau Erika in das Grubenbahnnetz der Ilse Bergbau AG integriert. Bis zum Jahre 1937 entwickelte sich die Grube „Erika“ zum größten Tagebau der Lausitz. Nach 1945 erhielt der Tagebau die Bezeichnung Laubusch (später Laubusch-Kortitzmühle).

Vom Tagebau Laubusch wurden folgende Orte und Siedlungen überbaggert:

  • Neu Laubusch (Ortsabbruch 1924, amtliche Umsiedlerzahl: 125 Personen)
  • Laubusch (Ortsabbruch 1940/41, amtliche Umsiedlerzahl: 250 Personen)
  • Buschmühle (Ortsabbruch 1976/77, amtliche Umsiedlerzahl: 15 Personen)

Darüber hinaus wurden Hammermühle (1924) und Biervoschitz (1956) aufgegeben.

Die im Tagebau gewonnene Kohle diente vorrangig der Versorgung der werkseigenen Brikettfabrik Laubusch (1919-1997) und des benachbarten Aluminiumwerkes (Lautawerk der VAW 1918 bis 1945, Tonerde- und Aluminiumwerk 1951-1990). Ab 1947 wurden über eine neugebaute  Kohleverbindungsbahn (900 mm Spurweite) zusätzlich die Brikettfabriken Zeißholz und Heide versorgt. Im Jahr 1962 wurde der Tagebau planmäßig stillgelegt. Die Bergbaufolgelandschaft ist heute von ausgedehnten Wäldern und zwei kleineren Seen (Lugteich, Kortitzmühler See) geprägt.

Verfahrensschritte

  • Aufstellungsbeschluss am 23.02.1995
  • Feststellung durch Satzung in der Verbandsversammlung am 21.11.1996
  • Genehmigung durch das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landesentwicklung am 30.09.1998
  • Eintritt der Verbindlichkeit am 26.02.1999

Teilfortschreibung des Braunkohlenplans als Sanierungsrahmenplan für den stillgelegten Tagebau Laubusch/Kortitzmühle zur Festlegung der Grenze des Bereichs mit Originärausweisungen des Sanierungsrahmenplans

Verfahrensschritte

  • Aufstellungsbeschluss und Freigabe des Vorentwurfs zur Beteiligung nach § 6 Abs. 1 SächsLPlG (a. F.) am 22.06.2017
  • Abwägung der eingegangenen Anregungen und Hinweise zum Vorentwurf und Freigabe des Entwurfs zur Beteiligung nach § 9 ROG (n. F.) i. V. m. § 6 SächsLPlG (n. F.) am 06.12.2019
  • Beteiligungsverfahren gemäß § 9 ROG (n. F.) i. V. m. § 6 SächsLPlG (n. F.) vom 02.03.2020 bis 02.06.2020 (zum 23.04.2020 aufgehoben)
  • Beteiligungsverfahren gemäß § 9 ROG (n. F.) i. V. m. § 6 SächsLPlG (n. F.) vom 03.07.2020 bis 02.10.2020
  • Beschlussfassung über die Abwägung der im Rahmen des Beteiligungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen am 23.09.2021
  • Beschlussfassung über die Freigabe der geänderten Teile des Planentwurfes zur erneuten Beteiligung nach § 9 Abs. 3 ROG am 31.03.2022
  • Beteiligungsverfahren zu den geänderten Teilen des Planentwurfes nach § 9 Abs. 3 ROG vom 01.07.2022 bis 29.07.2022
  • Beschlussfassung über die Abwägung der im Beteiligungserfahren nach § 9 Abs. 3 ROG eingegangenen Stellungnahmen am 24.10.2022
  • Satzungsbeschluss gemäß § 7 Abs. 2 SächsLPlG am 15.12.2022
  • Genehmigung durch das Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung durch Bescheid vom 22.08.2023
  • In-Krafttreten am 19.10.2023 (Öffentliche Bekanntmachung im Amtlichen Anzeiger Nr. 42 des Sächsischen Amtsblattes vom 19.10.2023)

Tagebau Lohsa

Geschichte der Tagebaue Lohsa

1933 begann die Erschließung des Tagebaues II Werminghoff durch die Eintracht Braunkohlenwerke und Brikettfabriken AG, Berlin. Der Lagerstätteninhalt von 53 Mio. t Kohle wurde bis 1960 gewonnen. Mit der Auskohlung dieses Tagebaues - nach 1948 Glückauf II genannt - waren die Kohlevorkommen in der westlich Lohsa liegenden Umgebung erschöpft. Die entstandenen Restseen werden als Wasserspeicher Lohsa I entwickelt und als Naherholungsgebiete unter den Namen Restsee Mortka und Silbersee bekannt.

Bereits 1942 wurden, nunmehr durch die Anhaltinischen Kohlewerke AG, Vorbereitungsarbeiten für die Fortführung der Kohleförderung im Raum Lohsa getroffen, indem der Tagebau III (Lohsa) aufgeschlossen wurde. In diesem Tagebau wurden in Summe ca. 1,2 Mrd. m³ Abraum bewegt und im Zeitraum 1950-1984 in drei Abbaufeldern 300 Mio. t Kohle gewonnen. Die höchste Kohlejahresförderung wurde 1963 mit 18,7 Mio. t erzielt. Betreiber des Tagebaus war der VEB BKW Glückauf.

Nach der Auskohlung 1984 ersetzte der unmittelbar neben dem Tagebau Lohsa entwickelte Tagebau Dreiweibern zumindest einen Teil des Kohleförderaufkommens bis 1989. Hier wurden ca. 14 Mio. t Rohbraunkohle gefördert.

Der Tagebaubetrieb verursachte die Ortsinanspruchnahme von Neu-Lohsa im Zeitraum 1943 bis 1944 (amtliche Umsiedlerzahl: 61 Personen), Neida im Zeitraum 1952 bis 1953 (amtliche Umsiedlerzahl: 90 Personen), Ratzen mit den Ortsteilen Geißlitz und Kolpen im Zeitraum 1958 bis 1960 (amtliche Umsiedlerzahl: 150 Personen) sowie die Teilortsinanspruchnahme von Lippen im Zeitraum 1961 bis 1962 (amtliche Umsiedlerzahl: 95 Personen) und Dreiweibern im Jahre 1985 (amtliche Umsiedlerzahl: 10 Personen).

Verfahrensschritte

  • Aufstellungsbeschluss am 23.02.1995
  • Feststellung durch Satzung in der Verbandsversammlung am 25.07.1996
  • Genehmigung durch das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landesentwicklung am 09.06.1997
  • Eintritt der Verbindlichkeit am 12.09.1997

Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan für den stillgelegten Tagebau Lohsa, Teil 2 - Bergbaufolgelandschaft Tagebau Lohsa

Verfahrensschritte

  • Aufstellungsbeschluss am 25.07.1996
  • Feststellung durch Satzung in der Verbandsversammlung am 10.11.2000
  • Genehmigung durch das Sächsische Staatsministerium des Innern am 27.06.2001
  • Eintritt der Verbindlichkeit am 01.03.2002

Teilfortschreibung des Braunkohlenplans als Sanierungsrahmenplan für den stillgelegten Tagebau Lohsa, Teil 2, zur Festlegung der Grenze des Bereichs mit Originärausweisungen des Sanierungsrahmenplans

Verfahrensschritte

  • Aufstellungsbeschluss und Freigabe des Vorentwurfs zur Beteiligung nach § 6 Abs. 1 SächsLPlG (a. F.) am 22.06.2017
  • Abwägung der eingegangenen Anregungen und Hinweise zum Vorentwurf und Freigabe des Entwurfs zur Beteiligung nach § 9 ROG (n. F.) i. V. m. § 6 SächsLPlG (n. F.) am 06.12.2019
  • Beteiligungsverfahren gemäß § 9 ROG (n. F.) i. V. m. § 6 SächsLPlG (n. F.) vom 02.03.2020 bis 02.06.2020 (zum 23.04.2020 aufgehoben)
  • Beteiligungsverfahren gemäß § 9 ROG (n. F.) i. V. m. § 6 SächsLPlG (n. F.) vom 03.07.2020 bis 02.10.2020
  • Beschlussfassung über die Abwägung der im Rahmen des Beteiligungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen am 23.09.2021
  • Beschlussfassung über die Freigabe der geänderten Teile des Planentwurfes zur erneuten Beteiligung nach § 9 Abs. 3 ROG am 31.03.2022
  • Beteiligungsverfahren zu den geänderten Teilen des Planentwurfes nach § 9 Abs. 3 ROG vom 01.07.2022 bis 29.07.2022
  • Beschlussfassung über die Abwägung der im Beteiligungserfahren nach § 9 Abs. 3 ROG eingegangenen Stellungnahmen am 24.10.2022
  • Satzungsbeschluss gemäß § 7 Abs. 2 SächsLPlG am 15.12.2022
  • Genehmigung durch das Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung durch Bescheid vom 22.08.2023
  • In-Krafttreten am 19.10.2023 (Öffentliche Bekanntmachung im Amtlichen Anzeiger Nr. 42 des Sächsischen Amtsblattes vom 19.10.2023)

Tagebau Olbersdorf

Geschichte des Tagebaus Olbersdorf

Im Jahr 1799 wurden auf Veranlassung des damaligen Unterschoßherrn Bohruntersuchungen angestellt, mit deren Hilfe das Vorhandensein von Braunkohle erkundet wurde. 1810 trat eine Gesellschaft unter dem Namen „Sozial-Mineralbergwerkschaft zu Olbersdorf“ zusammen, welche das Bergwerk begründete. Diese Gesellschaft kaufte 1812 das zweite in Niederolbersdorf gelegene Mühlengrundstück. Kohle wurde bis März 1911 untertage im Pfeilerbruchbau abgebaut. Dann wurde der untertägige Abbau eingestellt und die Schächte verfüllt.

Im Tagebaubetrieb der Grube "Glückauf" wurde nur das Oberflöz abgebaut, ab 1910 parallel zum untertägigen Abbau. 1913 wurde eine Kettenbahn in Betrieb genommen. Neben der lokalen Kohleversorgung von Haushalten und Betrieben in und um Zittau erfolgte ab 1919 eine regelmäßige Kohleabfuhr mit der Schmalspurbahn nach Hermsdorf. Der Betrieb  wurde 1938 eingestellt, nachdem es bereits 1933 eine erste Rutschung in der Innenkippe gegeben hatte. Anschließend füllte sich die Grube mit aufsteigendem Grundwasser.

Nach Ende des Zweiten Weltkriegs wurde der Tagebaubetrieb 1947 u. a. für die Versorgung des Kraftwerkes Zittau wieder aufgenommen. Ab 1958 wurde die Braunkohle nicht mehr manuell gewonnen, fortan wurden Greiferbagger eingesetzt und ab 1966 ein Schaufelradbagger verwendet. Von Olbersdorf aus wurden in den sechziger Jahren Kohlenzüge nach Ebersbach (Weberei), nach Dresden, Neschwitz, Knappenrode und Spreewitz abgefertigt. 1975 wurde der Tagebau dem „Braunkohlenwerk Oberlausitz, Hagenwerder“ zugeordnet und ab 1985 systematisch um zwei weitere Felder erweitert. Die Erweiterung stellte die Kohlezufuhr für die Kraftwerke Hagenwerder und Hirschfelde sicher.

Bedingt durch den Tagebaubetrieb entstand ein 38 m tiefes Restloch. Wegen der geplanten Erweiterung zum Großtagebau Zittau-Süd als zukünftige Versorgungsbasis für das Kraftwerk Hagenwerder wurden Teile des Olbersdorfer Niederdorfes in das Neubaugebiet im Oberdorf umgesiedelt. Die problematische Umsiedlung von weiteren Ortsteilen bewirkte 1989 ein Umdenken und mit Beschluss des Ministerrates der DDR vom 1. März 1990 wurde die Stillsetzung des Tagebaus Olbersdorf festgelegt. Die Einstellung des Bergbaubetriebes erfolgte zum 30. September 1991. Die geordnete Flutung des Tagebaurestlochs währte vom 15. September 1996 bis zum 2. März 1999. Die Sanierungsarbeiten führte die LMBV mbH aus. Mittlerweile stellt der Olbersdorfer See und seine Umgebung eine attraktive Naherholungslandschaft für Zittau und die anderen benachbarten Orte dar.

Die Kohleförderung ist für die Jahre 1908-1938 mit 2,5 Mio. t, 1947-1974 mit 11 Mio. t und 1975-1991 mit 8 Mio. t. anzugeben.

Verfahrensschritte

  • Aufstellungsbeschluss am 25.09.1992
  • Satzungsbeschluss am 29.03.1995
  • Genehmigung durch das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft am 29.08.1995
  • In Kraft getreten am 28.12.1995
  • Einleitung des Aufhebungsverfahrens am 17.12.2004
  • Freigabe zur Beteiligung nach § 6 Abs. 1 SächsLPlG am 17.12.2004
  • Freigabe zur Beteiligung nach § 6 Abs. 2 SächsLPlG am 14.07.2005
  • Satzungsbeschluss am 16.05.2006 über die Aufhebung der Satzung vom 29.03.1995
  • Genehmigung des Sächsischen Staatsministerium des Innern vom 04.10.2006
  • In Kraft getreten am 04.02.2010 (Der Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan für den Tagebau Olbersdorf trat damit außer Kraft)

Tagebau Scheibe

Geschichte des Tagebaus Scheibe

Der Tagebau Scheibe (VEB BKW Welzow) hatte entsprechend der geringen Feldesgröße nur eine relativ kurze Lebensdauer. Die Entwässerungsarbeiten im Bereich des Tagebaues begannen im Jahr 1982. Ende des Jahres 1985 wurde die Rohkohleförderung aufgenommen.

Die Abbauform des Tagebaues Scheibe war so angelegt, dass der künftige Restsee nur von gewachsenen Böschungen umgeben ist. Der an Kippen auftretenden Setzungsfließgefahr sollte damit entgegen gewirkt werden.

Während der Laufzeit des Tagebaues bis zum Abschluss der Auskohlung am 26.11.1996 wurden insgesamt 225,6 Mio. m³ Abraum bewegt und 52,6 Mio. t Rohkohle gefördert. Die Rohkohle diente hauptsächlich der Versorgung der Brikettfabriken in Schwarze Pumpe sowie der Kraftwerke Schwarze Pumpe und Trattendorf. Die Transporte erfolgten über die elektrifizierte Kohleverbindungsbahn Scheibe-Schwarze Pumpe-Trattendorf. Der Betrieb des Tagebaues Scheibe war mit der Devastierung der Ausbauten der Ortschaft Burg im Jahr 1984 und von Scheibe (Ortsabbruch 1986/87, amtliche Umsiedlerzahl: 23 Personen) verbunden.

Im Februar 1997 erfolgte die Einstellung der bergbaulich und sanierungstechnologisch bedingten Wasserhebung des Tagebaues. Die Sanierungsarbeiten organisierte die LMBV mbH. Es ist vorgesehen, 2012 die Flutung des Scheibe Sees abzuschließen und damit das touristische Potential und die Naherholungsmöglichkeiten vollständig nutzbar zu machen.

Verfahrensschritte

  • Aufstellungsbeschluss am 19.09.1996
  • Satzungsbeschluss am 29.03.2001
  • Genehmigung durch das Sächsische Staatsministerium des Innern am 10.01.2002
  • In Kraft getreten am 27.06.2002

Teilfortschreibung des Braunkohlenplans als Sanierungsrahmenplan für den stillgelegten Tagebau Scheibe zur Festlegung der Grenze des Bereichs mit Originärausweisungen des Sanierungsrahmenplans

Verfahrensschritte

  • Aufstellungsbeschluss und Freigabe des Vorentwurfs zur Beteiligung nach § 6 Abs. 1 SächsLPlG (a. F.) am 22.06.2017
  • Abwägung der eingegangenen Anregungen und Hinweise zum Vorentwurf und Freigabe des Entwurfs zur Beteiligung nach § 9 ROG (n. F.) i. V. m. § 6 SächsLPlG (n. F.) am 06.12.2019
  • Beteiligungsverfahren gemäß § 9 ROG (n. F.) i. V. m. § 6 SächsLPlG (n. F.) vom 02.03.2020 bis 02.06.2020 (zum 23.04.2020 aufgehoben)
  • Beteiligungsverfahren gemäß § 9 ROG (n. F.) i. V. m. § 6 SächsLPlG (n. F.) vom 03.07.2020 bis 02.10.2020
  • Beschlussfassung über die Abwägung der im Rahmen des Beteiligungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen am 23.09.2021
  • Beschlussfassung über die Freigabe der geänderten Teile des Planentwurfes zur erneuten Beteiligung nach § 9 Abs. 3 ROG am 31.03.2022
  • Beteiligungsverfahren zu den geänderten Teilen des Planentwurfes nach § 9 Abs. 3 ROG vom 01.07.2022 bis 29.07.2022
  • Beschlussfassung über die Abwägung der im Beteiligungserfahren nach § 9 Abs. 3 ROG eingegangenen Stellungnahmen am 24.10.2022
  • Satzungsbeschluss gemäß § 7 Abs. 2 SächsLPlG am 15.12.2022
  • Genehmigung durch das Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung durch Bescheid vom 22.08.2023
  • In-Krafttreten am 19.10.2023 (Öffentliche Bekanntmachung im Amtlichen Anzeiger Nr. 42 des Sächsischen Amtsblattes vom 19.10.2023)

Tagebau Skado und Koschen

Geschichte der Tagebaue Skado und Koschen

Die ehemaligen Tagebaue Skado und Koschen bilden mit dem nördlich angrenzenden ehemaligen Tagebau Sedlitz (Land Brandenburg) eine Gruppe von Tagebauen, die sich gegenseitig stark beeinflusst und räumlich teilweise überlagert haben. Insgesamt wurden aus den drei Tagebauen von 1945 bis zu ihrer Auskohlung ca. 515 Mio. t Rohbraunkohle gefördert. Hauptabnehmer der geförderten Rohbraunkohle waren die durch Braunkohlenbahnen angeschlossenen Brikettfabriken von Laubusch, Senftenberg und Großräschen.

Durch Kohleabbau in den Tagebauen sind drei große Resträume entstanden – die sogenannte Restlochkette Sedlitz/Skado/Koschen. Der Abbau der Restpfeiler zwischen den Tagebauefeldern führte zur Überschneidung der Grenzen der Tagebaue, so dass die Restlöcher Koschen/Skado und Skado/Sedlitz jeweils nur durch Dämme aus gekippten Abraummassen voneinander getrennt sind.

Wichtige Daten zur Entwicklung dieser Tagebaue sind:

Tagebau Sedlitz

1926/27 Aufschluss des Tagebaues durch die Ilse Bergbau AG (ehemaliger Tagebau Ilse-Ost)
1928 Beginn der Kohleförderung
1980 Beendigung der Auskohlung (VE BKK Senftenberg)
2015 voraussichtliche Flutung des "Sedlitzer Sees"

Tagebau Skado

1939 Aufschluss des Tagebaues durch die Ilse Bergbau AG
1944 Beginn der Kohleförderung
1978 Beendigung der Auskohlung (VEB BKW Glückauf)
2008 Abschluss der Flutung des "Geierswalder Sees"

Tagebau Koschen

1951 Aufschluss des Tagebaues durch die VE BKK Senftenberg
1955 Beginn der Kohleförderung
1972 Beendigung der Auskohlung (VE BKK Senftenberg)
2012 Abschluss der Flutung des "Partwitzer Sees"

Der Betrieb der drei Tagebaue erforderte die Orts- bzw. Teilortsverlagerungen von Rosendorf (Ortsabbruch 1972, amtliche Umsiedlerzahl: 340 Personen (mit Sorno)), von Scado (Ortsabbruch 1964, amtliche Umsiedlerzahl: 220 Personen) und von Groß Partwitz (Ortsabbruch 1969/70, amtliche Umsiedlerzahl: 415 Personen).

Die Sanierung der Tagebaugebiete übernahm ab 1994 die LBV mbH (ab 1996 LMBV mbH). Das Sanierungsgebiet Sedlitz befindet sich im Land Brandenburg, die beiden anderen Sanierungsgebiete (von kleinen brandenburgischen Bereichen abgesehen) im Freistaat Sachsen.

Die entstandenen drei Seen werden untereinander durch schiffbare Kanäle verbunden und darüber hinaus werden über schiffbare Kanäle der Spreetaler See, der Sabrodter See und der Senftenberger See erreichbar sein. Diese Seengruppe bildet den Kernbereich des Lausitzer Seenlandes, einer neuen attraktiven touristischen Großlandschaft.

Verfahrensschritte

  • Aufstellungsbeschluss am 09.09.1993
  • Feststellung durch Satzung in der Verbandsversammlung am 25.07.1996
  • Genehmigung durch das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landesentwicklung am 09.06.1997
  • Eintritt der Verbindlichkeit am 12.09.1997

Teilfortschreibung des Braunkohlenplans als Sanierungsrahmenplan für die stillgelegten Tagebaue Skado und Koschen zur Festlegung der Grenze des Bereichs mit Originärausweisungen des Sanierungsrahmenplans

Verfahrensschritte

  • Aufstellungsbeschluss und Freigabe des Vorentwurfs zur Beteiligung nach § 6 Abs. 1 SächsLPlG (a. F.) am 22.06.2017
  • Abwägung der eingegangenen Anregungen und Hinweise zum Vorentwurf und Freigabe des Entwurfs zur Beteiligung nach § 9 ROG (n. F.) i. V. m. § 6 SächsLPlG (n. F.) am 06.12.2019
  • Beteiligungsverfahren gemäß § 9 ROG (n. F.) i. V. m. § 6 SächsLPlG (n. F.) vom 02.03.2020 bis 02.06.2020 (zum 23.04.2020 aufgehoben)
  • Beteiligungsverfahren gemäß § 9 ROG (n. F.) i. V. m. § 6 SächsLPlG (n. F.) vom 03.07.2020 bis 02.10.2020
  • Beschlussfassung über die Abwägung der im Rahmen des Beteiligungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen am 23.09.2021
  • Beschlussfassung über die Freigabe der geänderten Teile des Planentwurfes zur erneuten Beteiligung nach § 9 Abs. 3 ROG am 31.03.2022
  • Beteiligungsverfahren zu den geänderten Teilen des Planentwurfes nach § 9 Abs. 3 ROG vom 01.07.2022 bis 29.07.2022
  • Beschlussfassung über die Abwägung der im Beteiligungserfahren nach § 9 Abs. 3 ROG eingegangenen Stellungnahmen am 24.10.2022
  • Satzungsbeschluss gemäß § 7 Abs. 2 SächsLPlG am 15.12.2022
  • Genehmigung durch das Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung durch Bescheid vom 22.08.2023
  • In-Krafttreten am 19.10.2023 (Öffentliche Bekanntmachung im Amtlichen Anzeiger Nr. 42 des Sächsischen Amtsblattes vom 19.10.2023)

Tagebau Spreetal

Geschichte des Tagebaus Spreetal

Die bergbauliche Tätigkeit begann 1877 in diesem Ram mit dem Abbau des Gustav-Adolph-Feldes bei Terpe. Ab 1906 richtete die Firma Terpe-Neudorfer Werke nordwestlich von Burgneudorf einen Braunkohlentagebau ein. 1910 entstanden Brikettfabrik und Kraftwerk an der Grube "Hoffnung III". Dieser Komplex gehörte ab 1915 zur Gewerkschaft Brigitta, Elberfeld und später zur Elektro-Kraftversorgung Mannheim. Aus der Grube Brigitta wurde das 1918 gebaute Großkraftwerk Trattendorf mit Kesselkohle versorgt.

Ab 1947 wurde das Kohlefeld Spreetal aufgeschlossen. Aus diesem Feld konnten von 1955 bis 1983 insgesamt 348 Mio. t Braunkohle gefördert werden. Das Bergbauareal liegt nördlich von Hoyerswerda und beinhaltet die Felder Spreetal, Bluno und Spreetal-Nordost.

Das im Südwesten des Kohlefeldes Spreetal gelegene Teilfeld Bluno wurde im Jahre 1955 (VEB Kombinat Schwarze Pumpe) aufgeschlossen. Ab 1975 erfolgte die Zusammenlegung der Teilfelder Bluno und Spreetal. Der Abbau im Teilfeld Bluno wurde 1978 beendet. Die Gesamtmenge der gewonnenen Kohle betrug ca. 43 Mio. t. Hauptabnehmer der Förderung war ab 1958 der VEB Gaskombinat Schwarze Pumpe. Daneben wurden ab 1954 die Siebanlage und die Eisenbahnbeladestation Sabrodt beliefert. Weiterer Bedarfsträger war ab 1970 das Kraftwerk Boxberg.

Der nördliche Teil des Kohlefeldes Spreetal wurde als Tagebau Spreetal-Nordost im Jahre 1980 (VEB BKW Welzow) aufgeschlossen. Da dieses Teilfeld geologisch stark gestört ist, wurde es nicht in die Entwicklung des Förderbrückentagebaues Spreetal einbezogen. Die Stillsetzung des Tagebaues Spreetal-Nordost erfolgte im Jahre 1991. Insgesamt wurden während der Laufzeit des Tagebaues ca. 34 Mio. t Kohle gefördert. Hauptabnehmer der geförderten Kohle war der VEB Gaskombinat Schwarze Pumpe.

Durch die Landinanspruchnahme wurden Teilortsverlegungen von Sabrodt (1952 und 1989) und von Bluno-Ausbau (1978) notwendig. Für das Gebiet Brigittenhof wurde das Bergbauschutzgebiet 1989 aufgehoben.

Die Sanierung der Bergbaufolgelandschaft erfolgt durch die LMBV mbH. Ziel ist die Ausbildung einer für Tourismus und Naherholung attraktiven Landschaft. Der Flutungsabschluss der Seen wird für 2015 angestrebt. Prägend werden dabei der Blunoer Südsee, der Neuwieser See, der Sabrodter See und der Bergener See sein, wobei durch die schiffbaren Verbindungen zum Partwitzer See die Lausitzer Seenkette vervollständigt wird.

Verfahrensstand

  • Aufstellungsbeschluss am 20.04.1995
  • erneuter Aufstellungsbeschluss am 10.11.2000
  • Satzungsbeschluss am 12.09.2002
  • Genehmigung durch das Sächsische Staatsministerium des Innern am 23.04.2003
  • In Kraft getreten am 28.08.2003

Teilfortschreibung des Braunkohlenplans als Sanierungsrahmenplan für den stillgelegten Tagebau Trebendorfer Felder zur Festlegung der Grenze des Bereichs mit Originärausweisungen des Sanierungsrahmenplans

Verfahrensschritte

  • Aufstellungsbeschluss und Freigabe des Vorentwurfs zur Beteiligung nach § 6 Abs. 1 SächsLPlG (a. F.) am 22.06.2017
  • Abwägung der eingegangenen Anregungen und Hinweise zum Vorentwurf und Freigabe des Entwurfs zur Beteiligung nach § 9 ROG (n. F.) i. V. m. § 6 SächsLPlG (n. F.) am 06.12.2019
  • Beteiligungsverfahren gemäß § 9 ROG (n. F.) i. V. m. § 6 SächsLPlG (n. F.) vom 02.03.2020 bis 02.06.2020 (zum 23.04.2020 aufgehoben)
  • Beteiligungsverfahren gemäß § 9 ROG (n. F.) i. V. m. § 6 SächsLPlG (n. F.) vom 03.07.2020 bis 02.10.2020
  • Beschlussfassung über die Abwägung der im Rahmen des Beteiligungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen am 23.09.2021
  • Beschlussfassung über die Freigabe der geänderten Teile des Planentwurfes zur erneuten Beteiligung nach § 9 Abs. 3 ROG am 31.03.2022
  • Beteiligungsverfahren zu den geänderten Teilen des Planentwurfes nach § 9 Abs. 3 ROG vom 01.07.2022 bis 29.07.2022
  • Beschlussfassung über die Abwägung der im Beteiligungserfahren nach § 9 Abs. 3 ROG eingegangenen Stellungnahmen am 24.10.2022
  • Satzungsbeschluss gemäß § 7 Abs. 2 SächsLPlG am 15.12.2022
  • Genehmigung durch das Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung durch Bescheid vom 22.08.2023
  • In-Krafttreten am 19.10.2023 (Öffentliche Bekanntmachung im Amtlichen Anzeiger Nr. 42 des Sächsischen Amtsblattes vom 19.10.2023)

Tagebau Trebendorfer Felder

Geschichte des Tagebaus Trebendorfer Felder

Bereits um 1867 wurde nahe der Gemeinde Trebendorf im Bergwerk Gustav Adolph untertätig Braunkohle gewonnen. Südlich der Bahnlinie Weißwasser—Forst wurde von 1938 bis 1943 (Mulde IV) sowie von 1944 bis 1949 (Mulde VI) Braunkohle im Tiefbau und im Tagebau abgebaut.

Der Braunkohleabbau durch das BKW Frieden begann bei Trebendorf im Jahre 1949 mit dem Abbau der Mulde A-Ost. In den Folgejahren wurden auch noch die Mulden B, C und D aufgeschlossen. Der Tagebau Trebendorfer Felder umfasste insgesamt vier südwestlich der Straße Halbendorf (Brezowka)—Weißwasser (Bela Woda) gelegene Kohlefelder.

Auf Grund des intensiv glazigen-tektonisch gestörten 2. Miozänen Flözes sowie der stark einfallenden Muldenflanken erfolgte die Kohlegewinnung nur in Bereichen mit geringer Deckgebirgsmächtigkeit. Die im Jahre 1969 beendete Kohleförderung diente überwiegend der Brennstoffversorgung von Industrie und Bevölkerung im Raum Weißwasser.

Nach der Sanierung des Bergbauareals wurde der Halbendorfer See (ehemals Restsee D-West) zu einem gut angenommenen Naherholungs- und Tourismusgebiet für Wassersportfreunde.

Verfahrensstand

  • Aufstellungsbeschluss am 20.11.1997
  • Satzungsbeschluss am 26.02.2004
  • Genehmigung durch das Sächsische Staatsministerium des Innern am 23.09.2004
  • In Kraft getreten am 25.11.2004

Teilfortschreibung des Braunkohlenplans als Sanierungsrahmenplan für den stillgelegten Tagebau Trebendorfer Felder zur Festlegung der Grenze des Bereichs mit Originärausweisungen des Sanierungsrahmenplans

Verfahrensschritte

  • Aufstellungsbeschluss und Freigabe des Vorentwurfs zur Beteiligung nach § 6 Abs. 1 SächsLPlG (a. F.) am 22.06.2017
  • Abwägung der eingegangenen Anregungen und Hinweise zum Vorentwurf und Freigabe des Entwurfs zur Beteiligung nach § 9 ROG (n. F.) i. V. m. § 6 SächsLPlG (n. F.) am 06.12.2019
  • Beteiligungsverfahren gemäß § 9 ROG (n. F.) i. V. m. § 6 SächsLPlG (n. F.) vom 02.03.2020 bis 02.06.2020 (zum 23.04.2020 aufgehoben)
  • Beteiligungsverfahren gemäß § 9 ROG (n. F.) i. V. m. § 6 SächsLPlG (n. F.) vom 03.07.2020 bis 02.10.2020
  • Beschlussfassung über die Abwägung der im Rahmen des Beteiligungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen am 23.09.2021
  • Beschlussfassung über die Freigabe der geänderten Teile des Planentwurfes zur erneuten Beteiligung nach § 9 Abs. 3 ROG am 31.03.2022
  • Beteiligungsverfahren zu den geänderten Teilen des Planentwurfes nach § 9 Abs. 3 ROG vom 01.07.2022 bis 29.07.2022
  • Beschlussfassung über die Abwägung der im Beteiligungserfahren nach § 9 Abs. 3 ROG eingegangenen Stellungnahmen am 24.10.2022
  • Satzungsbeschluss gemäß § 7 Abs. 2 SächsLPlG am 15.12.2022
  • Genehmigung durch das Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung durch Bescheid vom 22.08.2023
  • In-Krafttreten am 19.10.2023 (Öffentliche Bekanntmachung im Amtlichen Anzeiger Nr. 42 des Sächsischen Amtsblattes vom 19.10.2023)

Tagebau I Werminghoff (Knappenrode)

Geschichte des Tagebaus I Werminghoff (Knappenrode)

Die bergbaulichen Arbeiten der Eintracht Braunkohlenwerke und Brikettfabrik AG, Berlin, im ehemaligen Tagebau I Werminghoff (Knappenrode) begannen südöstlich von Hoyerswerda im Jahre 1914. Der Aufschluss erfolgte im Jahre 1915. Nach einer durch den Ausbruch des 1. Weltkrieges verursachten Unterbrechung der Arbeiten wurden 1917 der Abraumbetrieb und die Kohleförderung aufgenommen.

In den Jahren von 1918 bis 1924 wurden im Ort Werminghoff die Brikettfabriken I bis III errichtet und in Betrieb genommen, welche die Hauptabnehmer der Kohle des Tagebaus waren. 1934 ermöglichte der Bau der Kohleverbindungsbahn von Werminghoff bis Zeißholz auch die Versorgung der Brikettfabrik Clara III, die bis zur Stilllegung der Grube Clara III (1934) über eine ortsnahe Kohleversorgung. Die Belieferung aus den Werminghoff-Tagebauen war nahe liegend, da die Brikettfabrik Clara III zum gleichen Konzern gehörte.

Der Tagebau I Werminghoff bedingte des Ortsabbruch von Buchwalde (Bukojna) von 1929 bis 1932. Die amtliche Umsiedlerzahl wird mit 350 Personen angegeben. 1945 waren die Kohlevorräte erschöpft. Im Betriebszeitraum des Tagebaues wurden ca. 59 Mio. t Kohle gefördert. Nach Kriegsende 1945 kam es zu einer unkontrollierten Flutung des Tagebaues. Das Gebiet blieb jahrelang sich selbst überlassen und wurde später zu einem Naherholungsgebiet entwickelt und ist nun als Knappensee bekannt.

In den vom Tagebau darüber hinaus hinterlassenen Restlöchern „D“ und „F“ erfolgte bis zur Stilllegung der Brikettfabrik und des Kraftwerkes Knappenrode im Jahre 1993 die Einspülung von Kohletrübe, Asche und Schlacke und danach bis 1997 die Verspülung von Fremdasche. Durch Böschungsrutschungen im Jahre 1997 kam es zur Vereinigung der beiden Restlöcher „D“ und „F“ zum heutigen Graureihersee.

Verfahrensschritte

  • Aufstellungsbeschluss am 20.11.1997
  • Satzungsbeschluss am 05.06.2003
  • Genehmigung durch das Sächsische Staatsministerium des Innern am 15.03.2004
  • In Kraft getreten am 05.08.2004

Teilfortschreibung des Braunkohlenplans als Sanierungsrahmenplan für den stillgelegten Tagebau I Werminghoff (Knappenrode) zur Festlegung der Grenze des Bereichs mit Originärausweisungen des Sanierungsrahmenplans

Verfahrensschritte

  • Aufstellungsbeschluss und Freigabe des Vorentwurfs zur Beteiligung nach § 6 Abs. 1 SächsLPlG (a. F.) am 22.06.2017
  • Abwägung der eingegangenen Anregungen und Hinweise zum Vorentwurf und Freigabe des Entwurfs zur Beteiligung nach § 9 ROG (n. F.) i. V. m. § 6 SächsLPlG (n. F.) am 06.12.2019
  • Beteiligungsverfahren gemäß § 9 ROG (n. F.) i. V. m. § 6 SächsLPlG (n. F.) vom 02.03.2020 bis 02.06.2020 (zum 23.04.2020 aufgehoben)
  • Beteiligungsverfahren gemäß § 9 ROG (n. F.) i. V. m. § 6 SächsLPlG (n. F.) vom 03.07.2020 bis 02.10.2020
  • Beschlussfassung über die Abwägung der im Rahmen des Beteiligungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen am 23.09.2021
  • Beschlussfassung über die Freigabe der geänderten Teile des Planentwurfes zur erneuten Beteiligung nach § 9 Abs. 3 ROG am 31.03.2022
  • Beteiligungsverfahren zu den geänderten Teilen des Planentwurfes nach § 9 Abs. 3 ROG vom 01.07.2022 bis 29.07.2022
  • Beschlussfassung über die Abwägung der im Beteiligungserfahren nach § 9 Abs. 3 ROG eingegangenen Stellungnahmen am 24.10.2022
  • Satzungsbeschluss gemäß § 7 Abs. 2 SächsLPlG am 15.12.2022
  • Genehmigung durch das Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung durch Bescheid vom 22.08.2023
  • In-Krafttreten am 19.10.2023 (Öffentliche Bekanntmachung im Amtlichen Anzeiger Nr. 42 des Sächsischen Amtsblattes vom 19.10.2023)

Tagebau im Raum Zeißholz

Geschichte der Tagebaue im Raum Zeißholz

Die Anfänge der Braunkohlengewinnung im Raum Zeißholz lassen sich bis in die Mitte des 19. Jahrhunderts zurückverfolgen. Im Norden des Sanierungsgebietes zeugen Bruchfelder und kleine wassergefüllte Restlöcher vom Braunkohlentiefbau. In der Zeit von 1870 bis 1904 wurde nordöstlich der Ortschaft Zeißholz die Grube Amalia sowohl im Tiefbau als auch im Tagebau betrieben. Nach Einstellung der eher unbedeutenden Kohleförderung verblieb das Restloch Amalia.

Die „Eintracht Braunkohlenwerke und Brikettfabriken AG“ erwarb 1909 die Kohlefelder der Region um Zeißholz und begann mit der Erschließung der Grube Clara III und der Errichtung der Brikettfabrik Clara III. 1934 wurde der Tagebau Clara III stillgelegt. Die Kohleveredlung der Brikettfabrik Clara III übernahmen nun dank der neu gebauten Kohleverbindungsbahn die Tagebaue Werminghoff.

Auch nach Beendigung des Tagebaubetriebes wurden die verbliebenen Restlöcher Amalia und Clara III bergbaulich genutzt. Das Restloch Amalia diente in den Jahren 1935 bis 1991 und das Restloch Clara III von 1934 bis 1991 der Einspülung von Asche und Kohletrübe aus der Brikettfabrik Clara III (nach 1945 als "Brikettfabrik Zeißholz" bezeichnet). Das Restloch Clara III wurde darüber hinaus im Zeitraum von 1970 bis 1994 zur Verkippung von Abraum und Aufbereitungsrückständen aus dem südlich angrenzenden Grauwacketagebau genutzt.

Verfahrensschritte

  • Aufstellungsbeschluss am 20.11.1997
  • Satzungsbeschluss am 12.12.2002
  • Genehmigung durch das Sächsische Staatsministerium des Innern am 27.10.2003
  • In Kraft getreten am 27.05.2004

Teilfortschreibung des Braunkohlenplans als Sanierungsrahmenplan für die stillgelegten Tagebaue im Raum Zeißholz zur Festlegung der Grenze des Bereichs mit Originärausweisungen des Sanierungsrahmenplans

Verfahrensschritte

  • Aufstellungsbeschluss und Freigabe des Vorentwurfs zur Beteiligung nach § 6 Abs. 1 SächsLPlG (a. F.) am 22.06.2017
  • Abwägung der eingegangenen Anregungen und Hinweise zum Vorentwurf und Freigabe des Entwurfs zur Beteiligung nach § 9 ROG (n. F.) i. V. m. § 6 SächsLPlG (n. F.) am 06.12.2019
  • Beteiligungsverfahren gemäß § 9 ROG (n. F.) i. V. m. § 6 SächsLPlG (n. F.) vom 02.03.2020 bis 02.06.2020 (zum 23.04.2020 aufgehoben)
  • Beteiligungsverfahren gemäß § 9 ROG (n. F.) i. V. m. § 6 SächsLPlG (n. F.) vom 03.07.2020 bis 02.10.2020
  • Beschlussfassung über die Abwägung der im Rahmen des Beteiligungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen am 23.09.2021
  • Beschlussfassung über die Freigabe der geänderten Teile des Planentwurfes zur erneuten Beteiligung nach § 9 Abs. 3 ROG am 31.03.2022
  • Beteiligungsverfahren zu den geänderten Teilen des Planentwurfes nach § 9 Abs. 3 ROG vom 01.07.2022 bis 29.07.2022
  • Beschlussfassung über die Abwägung der im Beteiligungserfahren nach § 9 Abs. 3 ROG eingegangenen Stellungnahmen am 24.10.2022
  • Satzungsbeschluss gemäß § 7 Abs. 2 SächsLPlG am 15.12.2022
  • Genehmigung durch das Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung durch Bescheid vom 22.08.2023
  • In-Krafttreten am 19.10.2023 (Öffentliche Bekanntmachung im Amtlichen Anzeiger Nr. 42 des Sächsischen Amtsblattes vom 19.10.2023)

Wolfgang Zettwitz

Leiter der Verbandsverwaltung

03591 / 67966 110

wolfgang.zettwitz@rpv-oberlausitz-niederschlesien.de

Hinweis:

Alle entsprechenden Dokumente können im Downloadbereich eingesehen werden!